vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 565 ABGB; §§ 125 f AußStrG

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1987, 655 Heft 19 und 20 v. 1.10.1987

ABGB § 565, AußStrG § 125, AußStrG § 126

Eine die Testierfähigkeit ausschließende Aufhebung der normalen Freiheit der Willensbildung ist anzunehmen, wenn der Geisteszustand einer ohnedies entscheidungsschwachen Person durch einen Herzinfarkt und die damit verbundenen Schmerzen und Todesängste beeinträchtigt wird und sie unter der zusätzlichen Einwirkung von Medikamenten nur mehr zu emotionalen Reflexen im Stande ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!