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§§ 11, 21–23, 25 Abs 3 und § 54 Abs 1 StGB

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1987, 466 Heft 13 und 14 v. 1.7.1987

StGB § 11, StGB § 21, StGB § 22, StGB § 23, StGB § 25 Abs 3, StGB § 54 Abs 1

Eine freiheitsentziehende vorbeugende Maßnahme ist bei Zutreffen ihrer Voraussetzungen auch dann (abermals) anzuordnen, wenn dieselbe Maßnahme bereits wegen einer anderen Anlaßtat angeordnet ist und eben vollzogen wird.

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