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§ 879 Abs 1 ABGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1986, 330 Heft 9 und 10 v. 17.5.1986

ABGB § 879 Abs 1

Eine kollektivvertragliche Verfallsklausel, nach welcher Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb von sechs Wochen nach dessen Beendigung geltend zu machen sind (§ 20 Z 1 des KollV für das Friseurgewerbe), stellt eine sachlich ungerechtfertigte Erschwerung der Anspruchsverfolgung durch den Arbeitnehmer dar und ist daher sittenwidrig iS des § 879 Abs 1 ABGB.

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