StGB § 12, StGB § 15, StGB § 302, StGB § 307, StGB § 311
Eine inhaltlich unrichtige Anzeige wegen einer Verwaltungsübertretung begründet, soferne nicht dadurch das Recht des Staates auf Verfolgung einer bestimmten Person beeinträchtigt wird, das Vergehen der falschen Beurkundung im Amt. – Kein eintätiges Zusammentreffen zwischen der Bestimmung zu einer falschen Beurkundung im Amt nach §§ 12, 311 StGB und dem Vergehen der Geschenke an Beamte nach § 307 StGB.