MRG § 12 Abs 3
Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen diese Norm. Die Vertragsübernahme tritt ex lege mit Unternehmensveräußerung ein, deren Anzeige hat nur Ordnungsfunktion.
OGH, 07.11.1985, 7 Ob 636/85
MRG § 12 Abs 3
Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen diese Norm. Die Vertragsübernahme tritt ex lege mit Unternehmensveräußerung ein, deren Anzeige hat nur Ordnungsfunktion.
OGH, 07.11.1985, 7 Ob 636/85