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§§ 6, 75, 76 StGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1986, 261 Heft 7 und 8 v. 12.4.1986

StGB § 6, StGB § 75, StGB § 76

Die innere Tatseite des Totschlags stellt nicht auf ein intellektuelles Niveau, sondern auf durchschnittliche Rechtstreue der Maßfigur ab; eine verwerfliche Motivation schließt die allgemeine Begreiflichkeit der Gemütsbewegung unter allen Umständen aus.

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