vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 1358 ABGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1986, 249 Heft 7 und 8 v. 12.4.1986

§ 1358 ABGB

Wer einem Anfechtungsanspruch ausgesetzt ist, erwirbt durch Befriedigung des Anfechtungsgläubigers ipso iure dessen Forderung. – Die eheliche Beistandspflicht umfaßt nicht die Pflicht, Verbindlichkeiten des Gatten aus einer Geschäftsführung für Dritte abzudecken.

OGH, 28.08.1985, 6 Ob 599/85

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!