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§ 46 Abs 1 Z 2 KO idF des IRÄG:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1986, 188 Heft 5 und 6 v. 15.3.1986

KO § 46 Abs 1 Z 2 idF des IRÄG

Zu den „auf Forderungen der Arbeitnehmer entfallenden öffentlichen Abgaben“ gehören die Dienstnehmer- und Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung.

OGH, 17.12.1985, 5 Ob 319/85

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