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§ 1318 ABGB

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1986, 180 Heft 5 und 6 v. 15.3.1986

ABGB § 1318

§ 1318 ABGB ist auch nicht analog auf Schäden, die durch von einer Autobahnbrücke herabfallenden Schneematsch verursacht wurden, anzuwenden.

OGH, 10.12.1985, 2 Ob 14/85

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