ABGB § 1029
Der Umstand, daß sich der Vertreter im Besitz eines Blankoakzepts befindet, das die Unterschrift des Vertretenen als Akzeptanten aufweist, stellt keinen äußeren Tatbestand einer Bevollmächtigung zur Wechselbegebung dar.
OGH, 13.11.1985, 1 Ob 656/85