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§ 1029 ABGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1986, 112 Heft 3 und 4 v. 22.2.1986

ABGB § 1029

Der Umstand, daß sich der Vertreter im Besitz eines Blankoakzepts befindet, das die Unterschrift des Vertretenen als Akzeptanten aufweist, stellt keinen äußeren Tatbestand einer Bevollmächtigung zur Wechselbegebung dar.

OGH, 13.11.1985, 1 Ob 656/85

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