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Zum „staatsgerichtlichen“ Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs vom 28.6.1985, E 2/84*)*)Diese Betrachtungen dem hervorragenden Innsbrucker Staats- und Rechtsdenker, Peter Pernthaler, zur Vollendung seines 50. Lebensjahres widmen zu können, ist mir eine Freude. **)**)Vgl dieses Erk des VfGH in diesem Heft der JBl 1986, 94.

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Hans R. KlecatskyJBl 1986, 69 Heft 3 und 4 v. 22.2.1986

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