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§ 414 Abs 1 HGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteChristian HuberJBl 1986, 793 Heft 23 und 24 v. 20.12.1986

HGB § 414 Abs 1

Die Verjährungsfrist nach dieser Gesetzesbestimmung ist auf Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung nicht anzuwenden.

OGH, 09.09.1986, 5 Ob 568/85

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