ABGB § 916 Abs 1
Wurde anläßlich des mündlichen Kaufvertragsschlusses über eine Liegenschaft vereinbart, den Preis in der Titelurkunde niedriger anzusetzen, so besteht doch kein Anspruch auf Errichtung einer solchen, dem wirklichen Willen der Parteien nicht entsprechenden Urkunde.
OGH, 19.06.1986, 7 Ob 617/86