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Art 83 Abs 2, Art 87 Abs 3 und Art 144 B-VG; § 300 Abs 2 und § 345 Abs 1 StPO; § 40 Geschwornen- und SchöffenlistenG:

RechtsprechungVerfassungsgerichtshofJBl 1986, 775 Heft 23 und 24 v. 20.12.1986

B-VG Art 83 Abs 2, B-VG Art 87 Abs 3, B-VG Art 144, StPO § 300 Abs 2, StPO § 345 Abs 1, Geschwornen- und SchöffenlistenG § 40

Die Anordnungen der zuletzt genannten Gesetzesstelle sind solche rein gerichtsorganisatorischer Natur, die einem Angeklagten keine Rechtsposition vermitteln; sie dienen vielmehr ausschließlich dem Zweck, verhinderten

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