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Gesetzlicher Unterhalt nach einverständlicher Scheidung?

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Hans HoyerJBl 1986, 772 Heft 23 und 24 v. 20.12.1986

Es war zu erwarten, daß das 1978 eingeführte Institut der Scheidung im Einvernehmen nach der Lehre1)1)Vgl etwa Mänhardt, Die Scheidung im Einvernehmen, in: Ostheim (Hrsg), Schwerpunkte der Familienrechtsreform (1979) 125; Schwind, Kommentar zum österr Eherecht2 (1980) 238 ff; H. Pichler, Einige Probleme des neuen Eherechts, JBl 1981, 281 (285). auch die Rechtsprechung beschäftigen wird. Der Gesetzgeber hat im Mai/Juni 1978 den Schwerpunkt etwas zusehr auf die Fragen des § 55 Abs 2 EheG gelegt, weshalb im Rahmen des § 55 a EheG einige Lücken geblieben sind, die zu füllen die Praxis gezwungen ist. Erwähnt sei bloß die Frage, welchen Einfluß Willensmängel auf die vom Gericht ausgesprochene Scheidung haben.

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