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§ 1271 ABGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1986, 728 Heft 21 und 22 v. 15.11.1986

ABGB § 1271

Eine Spielschuld ist auch nicht klagbar, wenn sie schriftlich anerkannt worden ist.

OGH, 21.11.1985, 7 Ob 644/85

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