ABGB § 830, ABGB § 829, ABGB § 297
Der Teilungsanspruch des Miteigentümers eines Superädifikats (hier: seines Überweisungsgläubigers) setzt nicht voraus, daß dieser obligatorisch zur Benützung des Grundes, auf dem das Superädifikat steht, berechtigt ist. In solchem Fall hängt der Teilungsanspruch auch nicht davon ab, daß der Grundeigentümer