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§ 830, 829 und 297 ABGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1986, 722 Heft 21 und 22 v. 15.11.1986

ABGB § 830, ABGB § 829, ABGB § 297

Der Teilungsanspruch des Miteigentümers eines Superädifikats (hier: seines Überweisungsgläubigers) setzt nicht voraus, daß dieser obligatorisch zur Benützung des Grundes, auf dem das Superädifikat steht, berechtigt ist. In solchem Fall hängt der Teilungsanspruch auch nicht davon ab, daß der Grundeigentümer

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