I. Einleitung
Die zu besprechende E des OGH ist insofern bemerkenswert und im Ergebnis auch zu befürworten, als die grundsätzliche Bedeutung der Postvorschriften für die Frage des Zugangs von Willenserklärungen neuerlich zum Ausdruck gebracht wird. Für die Beurteilung des Falles entscheidende weitere Fragen dieses Problemkreises im Zusammenhang mit dem Versicherungsvertragsrecht sind jedoch nur kursorisch oder gar nicht behandelt. Das soll hier nachgeholt werden.