ABGB § 879 Abs 1, AngG § 19 Abs 1, AngG § 20 Abs 1
Die Nichtigkeit der Befristung eines Dienstvertrages bei Vorliegen sachlich nicht gerechtfertigter Kettenarbeitsverträge ist ein Fall relativer Nichtigkeit. Diese kann durch die Erklärung des Arbeitnehmers, nach Beendigung des zuletzt abgeschlossenen Dienstvertrages auf weitere Beschäftigung keinen Wert zu legen, „geheilt“ und von ihm daher später nicht mehr geltend gemacht werden.