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§§ 843 und 7 ABGB; § 352 EO; § 270 AußStrG:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1986, 646 Heft 19 und 20 v. 11.10.1986

ABGB § 843, ABGB § 7, EO § 352, AußStrG § 270

Zwecks exekutiver Zivilteilung beweglicher Sachen kann sowohl die Versteigerung durch das Exekutionsgericht durchgeführt, als auch die Gemeinde um die Versteigerung ersucht werden.

OGH, 11.09.1985, 3 Ob 78/85

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