ABGB § 843, ABGB § 7, EO § 352, AußStrG § 270
Zwecks exekutiver Zivilteilung beweglicher Sachen kann sowohl die Versteigerung durch das Exekutionsgericht durchgeführt, als auch die Gemeinde um die Versteigerung ersucht werden.
OGH, 11.09.1985, 3 Ob 78/85