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§ 864 a und § 879 Abs 3 ABGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1986, 508 Heft 15 und 16 v. 9.8.1986

ABGB § 864a, ABGB § 879 Abs 3

Die formularmäßige Bestimmung, nach der der Darlehensnehmer, der den Ankauf einer Liegenschaft finanzieren will, für die Rückzahlung der dem Treuhänder ausgefolgten Darlehenssumme haftet, wenn dieser weder den Eigentumserwerb

Seite 508


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