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§§ 27 ff KO; §§ 1 ff AnfO; §§ 12, 47 AO:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1986, 463 Heft 13 und 14 v. 12.7.1986

KO § 27, KO § 28, KO § 29, AnfO § 1, AnfO § 2, AnfO § 3, AO § 12, AO § 47

Im Ausgleichsverfahren gibt es kein der Konkursanfechtung entsprechendes Institut. – § 47 AO enthält keinen allgemeinen Anfechtungstatbestand, sondern zielt nur auf Vereinbarungen ab, die sich ausdrücklich oder wenigstens deutlich erkennbar auf ein bevorstehendes oder im Lauf befindliches Ausgleichsverfahren beziehen.

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