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§ 1486 Z 1 und §§ 1002 ff ABGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1986, 452 Heft 13 und 14 v. 12.7.1986

ABGB § 1486 Z 1, ABGB § 1002, ABGB § 1003, ABGB § 1004

Forderungen des Bauübernehmers aus einem Baubetreuungsvertrag verjähren in drei Jahren ab Beendigung der Geschäftsbesorgung.

OGH, 08.10.1985, 2 Ob 583/85

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