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§§ 922, 932 und 933 ABGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1986, 448 Heft 13 und 14 v. 12.7.1986

ABGB § 922, ABGB § 932, ABGB § 933

Fehlt eine zugesicherte Eigenschaft, so liegt jedenfalls dann ein wesentlicher Mangel

Seite 448


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