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§ 564 ABGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1986, 379 Heft 11 und 12 v. 14.6.1986

ABGB § 564

Die Bestimmung des Erben aus einem Personenkreis auf Grund von Umständen, die erst nach dem Tode des Erblassers eintreten („Von meinen Verwandten soll Erbe sein, wer sich um mein Begräbnis und mein Grab kümmert“) ist zulässig.

OGH, 14.11.1985, 6 Ob 699/85

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