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§§ 435, 451 ff und 467 ABGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1985, 288 Heft 9 und 10 v. 11.5.1985

ABGB § 435, ABGB § 451, ABGB § 452, ABGB § 453, ABGB § 467

Zum Begriff des Superädifikats. Wird dieses zum unselbständigen Bestandteil der Liegenschaft, so bleibt doch das am Superädifikat bestandene Pfandrecht als quotenmäßiges Pfandrecht an der Liegenschaft aufrecht und ist bei der Meistbotsverteilung zu berücksichtigen. Solange das Superädifikat als selbständiges Rechtsobjekt besteht, darf es nicht in die Versteigerung der Liegenschaft

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