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§ 30 Abs 2 Z 8 MRG; § 19 Abs 2 Z 5 MG:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1985, 238 Heft 7 und 8 v. 13.4.1985

MRG § 30 Abs 2 Z 8, MG § 19 Abs 2 Z 5

An der Rechtsprechung zum dringenden Eigenbedarf wird auch unter dem MRG festgehalten. Ein „Einfamilienhaus“ iS der erstgenannten Gesetzesstelle ist ein Haus mit nur einer selbständigen Wohnung. Zur Interessenabwägung bei dringendem Eigenbedarf.

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