ABGB § 1118, ABGB § 891
Im Zweifel haften Mitmieter für den Mietzins solidarisch. Als Voraussetzung der vorzeitigen Kündigung nach § 1118 ABGB muß die Einmahnung der Zinszahlung gegenüber jedem Mitmieter persönlich erfolgen. Die Einmahnung gegenüber nur einem Mitmieter kann auch zu keiner teilweisen Vertragsauflösung nur gegenüber diesem Mitmieter führen.