Die in Punkt VI des Aufsatzes von Vogl (Gedanken zur Tagessatzbemessung, JBl 1984, 588) wiedergegegebene Rechtsauffassung des Autors, der im übrigen recht akzeptable Ansichten äußert, macht mich besorgt: die Besorgnis entsteht deshalb, weil offensichtlich in weiten Kreisen der Richterschaft über Feststellung des Einkommens von selbständig Erwerbstätigen eine gravierende rechtliche Desinformation besteht.