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§ 109 Abs 1 und 3 StGB; §§ 339 und 345 ABGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1985, 754 Heft 23 und 24 v. 14.12.1985

StGB § 109 Abs 1, StGB § 109 Abs 3, ABGB § 339, ABGB § 345

Der strafrechtliche Schutz des Hausrechts kommt auch dem „unechten Besitzer“ und dem bloßen Inhaber eines Raumes zu.

OGH, 16.04.1985, 10 Os 10/85

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