StGB § 109 Abs 1, StGB § 109 Abs 3, ABGB § 339, ABGB § 345
Der strafrechtliche Schutz des Hausrechts kommt auch dem „unechten Besitzer“ und dem bloßen Inhaber eines Raumes zu.
OGH, 16.04.1985, 10 Os 10/85
StGB § 109 Abs 1, StGB § 109 Abs 3, ABGB § 339, ABGB § 345
Der strafrechtliche Schutz des Hausrechts kommt auch dem „unechten Besitzer“ und dem bloßen Inhaber eines Raumes zu.
OGH, 16.04.1985, 10 Os 10/85