Zur Abtretbarkeit der Rechte aus einem Mietverhältnis1)1)Das Manuskript dieser Arbeit wurde im April 1985 abgeschlossen. Das Handbuch zum Mietrechtsgesetz von Korinek–Krejci (1985) konnte daher nicht mehr berücksichtigt werden.
AufsätzeUniv.-Ass. Dr. Peter BydlinskiJBl 1985, 728 Heft 23 und 24 v. 14.12.1985
1. Immer wieder kann es Situationen geben, in denen der Vermieter an einer Verwertung seiner erst künftig fällig werdenden Mietzinsforderungen interessiert ist. Nach allgemeinem Zivilrecht spricht nichts gegen die Abtretung solcher Rechte. Diesen