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§ 398 Abs 1 und § 73 Abs 2 ZPO:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1985, 686 Heft 21 und 22 v. 9.11.1985

ZPO § 398 Abs 1, ZPO § 73 Abs 2

Auch wenn einer bei der ersten Tagsatzung unvertretenen Partei in der Folge ein Rechtsanwalt zur Verfahrenshilfe beigegeben wurde, bleibt gegen das auf Grund der Versäumung der Klagebeantwortungsfrist ergangene Versäumungsurteil ein Widerspruch möglich.

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