ZPO § 398 Abs 1, ZPO § 73 Abs 2
Auch wenn einer bei der ersten Tagsatzung unvertretenen Partei in der Folge ein Rechtsanwalt zur Verfahrenshilfe beigegeben wurde, bleibt gegen das auf Grund der Versäumung der Klagebeantwortungsfrist ergangene Versäumungsurteil ein Widerspruch möglich.