ZPO § 191 Abs 1, ZPO § 391 Abs 3, StGB § 159
Der Ausgang eines mit einer compensando gegen die Klagsforderung eingewendeten Gegenforderung zusammenhängenden Strafverfahrens kann erst dann maßgebenden Einfluß auf die Entscheidung des Rechtsstreites iS des § 191 Abs 1 ZPO gewinnen, wenn – etwa auf Grund eines Teilurteils – feststeht, daß die Klagsforderung zumindest teilweise zu Recht besteht.