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§§ 191 Abs 1, 391 Abs 3 ZPO; § 159 StGB:

RechtsprechungArbeitsgerichteJBl 1985, 634 Heft 19 und 20 v. 12.10.1985

ZPO § 191 Abs 1, ZPO § 391 Abs 3, StGB § 159

Der Ausgang eines mit einer compensando gegen die Klagsforderung eingewendeten Gegenforderung zusammenhängenden Strafverfahrens kann erst dann maßgebenden Einfluß auf die Entscheidung des Rechtsstreites iS des § 191 Abs 1 ZPO gewinnen, wenn – etwa auf Grund eines Teilurteils – feststeht, daß die Klagsforderung zumindest teilweise zu Recht besteht.

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