MRG § 3, MRG § 4, MRG § 8, WVG § 15, WVG § 1
Die Ersetzung von Holzrahmenfenstern mit Innen- und Außenflügeln durch Kunststoff-Verbundfenster ist eine vom Mieter zu duldende Verbesserungsarbeit an allgemeinen Teilen der Liegenschaft, sofern der Austausch entweder Grundlage einer rechtskräftigen Erhöhung der Hauptmietzinse oder nach § 15 WVG gefördert ist oder tatsächlich einen erhöhten Schall- bzw Wärmeschutz bewirkt.