ABGB § 1029, HGB § 54 Abs 3, WG Art 8
Keine Anscheinsvollmacht eines mit der Abwicklung des Schalterdienstes beauftragten Bankangestellten. Mißbraucht ein solcher seine Befugnisse, indem er zB Wechselerklärungen abgibt, so sind derartige Erklärungen der Bank idR nicht zuzurechnen, wenn sie die Vollmachtsüberschreitung nicht kannte oder kennen mußte.