vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 288 Abs 2 StGB; § 47 Abs 2 und §§ 87 bis 345 EO:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1985, 508 Heft 15 und 16 v. 10.8.1985

StGB § 288 Abs 2, EO § 47 Abs 2, §§ 87 bis 345 EO

Durch die Erklärung des Verpflichteten im Vermögensverzeichnis, womit er sein Einkommen als selbständiger Handelsvertreter in geringerer als der tatsächlichen Höhe angibt, ist der Tatbestand des § 288 Abs 2 StGB nicht verwirklicht; denn zur Mitteilung des Umsatzes oder Reingewinns – gar künftiger Gewinne – ist der Schuldner nicht verpflichtet.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!