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A) Problemstellung
Es kommt häufig vor, daß der Gläubiger (G) nicht von jenem die Zahlung erhält, der die Schuld letztlich tragen muß, sondern von einem Dritten Z1a). Z zahlt entweder, weil er G verpflichtet ist oder aus freien Stücken. In beiden Fällen stellt sich die Frage des Rückersatzanspruches2) des Z gegen den Schuldner (S)3). Die folgende Untersuchung beschäftigt sich mit dem Problem der Verjährung des Rückersatzanspruches Z gegen S. Dabei werden grundsätzlich nur jene Fälle untersucht, in denen Z keine vertragliche Anspruchsgrundlage gegen S geltend macht, also das Problem der Verjährung von gesetzlichen Rückersatzansprüchen.