VertragsbedienstetenG § 16, GehaltsG § 4, GehaltsG § 6 Abs 5, ABGB § 1444
Auf den Bezug einer Haushaltszulage kann von einem Vertragsbediensteten mit der Wirkung verzichtet werden, daß sein ebenfalls als Vertragsbediensteter beschäftigter Ehegatte die Haushaltszulage (zuzüglich eines allfälligen Steigerungsbetrages) erhält.