ASVG § 252 Abs 1, ASVG § 262 Abs 1
Anspruch auf den Kinderzuschuß für ein Enkelkind hat ein Pensionist nur dann, wenn das Kind ständig mit ihm in Hausgemeinschaft lebt. Diese Frage ist vom Schiedsgericht der Sozialversicherung selbständig zu beurteilen.
OLG Wien, 15.03.1983, 34 R 34/83