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§§ 75, 142, 143, 286 StGB; §§ 312, 314, 345 Abs 1 Z 12, § 351 StPO:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1984, 98 Heft 3 und 4 v. 11.2.1984

StGB § 75, StGB § 142, StGB § 143, StGB § 286, StPO § 312, StPO § 314, StPO § 345 Abs 1 Z 12, StPO § 351

Hat jemand vorsätzlich an einem Raubüberfall unter Verwendung einer geladenen Pistole mitgewirkt, so besteht zwischen diesem Verhalten und dem Tod des Überfallenen nicht nur ein Kausalzusammenhang im Sinne der Äquivalenztheorie, sondern auch ein Risikozusammenhang.

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