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§ 74 Z 4, §§ 305 und 310 StGB; § 71 Wiener Stadtverfassung; §§ 18, 24 und 26 des Statuts für die Unternehmungen der Stadt Wien:

RechtsprechungOrdentliche GerichteViktor LiebscherJBl 1984, 622 Heft 21 und 22 v. 10.11.1984

StGB § 74 Z 4, StGB § 305, StGB § 310, Wiener Stadtverfassung § 71, §§ 18, 24 und 26 des Statuts für die Unternehmungen der Stadt Wien

Der Leiter der Abteilung für Materialbeschaffung in der Generaldirektion der Wiener Stadtwerke ist nicht Beamter iS des § 74 Z 4 StGB.

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