StGB § 10, FinStrG § 11, FinStrG § 33 Abs 2 lit a
Entschuldigender Notstand setzt einen unmittelbaren, bedeutenden Nachteil voraus; die bloße Vorstellung eines Angestellten, daß die Nichtbefolgung der Weisung des Firmenchefs, Unterlagen für Umsatzsteuervoranmeldungen in gesetzwidriger Weise zu erstellen und hiedurch an einer Abgabenverkürzung mitzuwirken, möglicherweise seine Entlassung oder Kündigung zur Folge haben könne, reicht hiefür nicht aus.