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§ 9 AußStrG; § 196 Abs 2 StGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1984, 618 Heft 21 und 22 v. 10.11.1984

AußStrG § 9, StGB § 196 Abs 2

Gegen den Beschluß, mit dem das Pflegschaftsgericht den Antrag auf strafgerichtliche Verfolgung des Vaters stellt, steht diesem kein Rechtsmittel zu.

OGH, 25.01.1984, 1 Ob 786/83

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