AußStrG § 9, StGB § 196 Abs 2
Gegen den Beschluß, mit dem das Pflegschaftsgericht den Antrag auf strafgerichtliche Verfolgung des Vaters stellt, steht diesem kein Rechtsmittel zu.
OGH, 25.01.1984, 1 Ob 786/83
AußStrG § 9, StGB § 196 Abs 2
Gegen den Beschluß, mit dem das Pflegschaftsgericht den Antrag auf strafgerichtliche Verfolgung des Vaters stellt, steht diesem kein Rechtsmittel zu.
OGH, 25.01.1984, 1 Ob 786/83