Es sind schon viele juristische Methodologien geschrieben worden – durch Präzision und Klarheit ausgezeichnete1), durch Reichtum der Information auffallende2), aber auch flache, verbohrte und selbstgefällige Bücher. Bydlinskis Methodenbuch3) sticht von allen Methodologien kräftig ab. Ihm geht es insbesondere darum, „der gegenwärtigen Verwirrung über die Grundfragen der Jurisprudenz“ entgegenzuwirken (VII). So ist ein durch und durch antimodernes Buch entstanden. Sein Verfasser will nicht eine neue Theorie präsentieren, die die Praxis verändern soll, sondern die Theorie entwickeln, die dem angemessen ist, „was die Juristen seit Jahrtausenden bei ihrer Arbeit tun und tun müssen“ (60). Eine „der tatsächlichen juristischen Arbeit verpflichtete Methode“ (50) ist das hauptsächliche Anliegen des Verfassers.