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§ 243 Abs 4, §§ 398 und 397 a ZPO:

RechtsprechungOrdentliche GerichtePeter G. MayrJBl 1984, 560 Heft 19 und 20 v. 6.10.1984

ZPO § 243 Abs 4, ZPO § 398, ZPO § 397a

Auch gegen ein Versäumungsurteil wegen nicht fristgerechter Erstattung der schriftlich aufgetragenen Klagebeantwortung steht Widerspruch offen.

OGH, 25.01.1984, 1 Ob 781/83

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