ZPO § 243 Abs 4, ZPO § 398, ZPO § 397a
Auch gegen ein Versäumungsurteil wegen nicht fristgerechter Erstattung der schriftlich aufgetragenen Klagebeantwortung steht Widerspruch offen.
OGH, 25.01.1984, 1 Ob 781/83
ZPO § 243 Abs 4, ZPO § 398, ZPO § 397a
Auch gegen ein Versäumungsurteil wegen nicht fristgerechter Erstattung der schriftlich aufgetragenen Klagebeantwortung steht Widerspruch offen.
OGH, 25.01.1984, 1 Ob 781/83