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§ 19 Abs 2 lit f und § 31 a WWG; §§ 1425 und 914 ABGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteHans HoyerJBl 1984, 380 Heft 13 und 14 v. 7.7.1984

WWG § 19 Abs 2 lit f, WWG § 31a, ABGB § 1425, ABGB § 914

Der Bescheid des Wohnhauswiederaufbaufonds begründet nur den Anspruch auf Gewährung eines Darlehens, dieses selbst wird durch privatrechtliches Rechtsgeschäft gewährt. – Ein nach Abschluß eines Dauerrechtsverhältnisses gesetzlich geschaffener Kündigungsgrund wirkt auch auf das bereits bestehende Dauerrechtsverhältnis. – Das Veräußerungsverbot des

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