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Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Untätigkeit der Behörde?

AufsätzeUniv.-Ass. Dr. Alfred GrofJBl 1984, 348 Heft 13 und 14 v. 7.7.1984

I. Einleitung

Ein moderner Staat, dessen Hauptaufgabe in Leistungen an1)1)Vgl dazu Binder, Untätigkeit in der Verwaltung, in: Oberndorfer (Hrsg), Bürger und Verwaltung (1981) 86 ff. den Staatsbürger besteht, dessen Rechtsschutzsystem aber noch weitgehend darauf ausgerichtet ist, Schutz vor rechtswidrigen staatlichen Eingriffen zu gewähren, ringt – will man nicht den Gesetzgeber bemühen – mit dem Problem, aufgrund der durch geänderte Rahmenbedingungen entstandenen neuen rechtspolitischen Prioritäten das vorhandene Rechtsschutzsystem durch Interpretation mit den gängigen, systemimmanenten Methoden2)2)Gemeint ist der sog „Kanon“ der Auslegungsmethoden; siehe Bydlinski, Juristische Methodenlehre und Rechtsbegriff (1982) 436 ff. diesen neuen Anforderungen

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