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Das Abtretungsverbot in der Entscheidung des verstärkten Senats1)1)Besprechung zu OGH 16.1.1984, 5 Ob 609/81, in diesem Heft der JBl 1984, 311.

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Georg WilhelmJBl 1984, 304 Heft 11 und 12 v. 9.6.1984

Roma locuta causa finita: Es bleibt bei der absoluten Wirkung des Abtretungsverbots, wenigstens im Grundsatz. Dabei schienen sich die Dinge eher in die umgekehrte Richtung zu entwickeln. In kaum einer anderen zivilrechtlichen Frage der letzten Jahre war der Vorstoß der Lehre so einmütig und engagiert; und nach SZ 54/110 (vgl deren Referat in der besprochenen E) prophezeiten Auguren einen knapp bevorstehenden Wandel der Rechtsprechung. Er ist nun doch ausgeblieben.

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